Ab 01. März 2023 keine Corona-PCR-Testung über die TestV (Muster OEGD) und Muster 10C mehr möglich!

Am 24. November 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Nationale Teststrategie SARS-CoV-2 aktualisiert. Diese beinhaltet eine Beendigung der präventiven Testung zum 28.02.2023 (s. Bundesanzeiger vom 24.11.2022).

Ab dem 01.03.2023 entfällt die Anforderung und Abrechnung über den OEGD Schein!

Wir bitten um Verständnis, dass ab dem 01.03.2023 die Bearbeitung von Proben über einen Muster OEGD-Schein für die Testungen asymptomatischer Personen nach der Rechtsverordnung (RVO) nicht mehr erfolgen wird.

 

Bei Covid-19-Symptomen erfolgt die Beauftragung durch Arztpraxen nach dem 28.2.2023 ausschließlich über den Anforderungsschein  Muster 10, das bekannte Muster 10C entfällt somit ebenfalls. Die Analytik ist vom Laborbudget befreit, die Abrechnung erfolgt mit der Krankenkasse. Bitte nutzen Sie bei Vorliegen von COVID-19 spezifischen Symptomen ausschließlich das hierfür vorgesehene Muster 10.

Bei Privat-/IGeL-Aufträgen wird die Rechnung weiterhin direkt an den Patienten gestellt.  

Zur Vermeidung einer versehentlichen Beauftragung mittels Muster OEGD oder Muster 10C empfehlen wir die vorhandenen Muster zu entsorgen.

Aktuelles

Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Gehäuftes Auftreten von Ringelröteln-Infektionen 06.03.2024
seit Anfang des Jahres beobachten wir vermehrt positive Parvovirus-B19 Befunde. Die Ringelröteln sind eine meist harmlose Kindererkrankung, die durch das Parvovirus B19 verursacht wird. Das hoch ansteckende Virus wird durch eine Tröpfcheninfektion, zum Beispiel beim Husten oder Niesen, verbreitet – selten auch über Blut oder andere Körperflüssigkeiten. Vom Infektionszeitpunkt bis zum Ausbruch der ersten Symptome vergehen meist 1 bis 2 Wochen.
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Patientenverwechslung 09.01.2024
In Praxen kommt es immer mal wieder zu Patientenverwechslungen. Die Probe stimmt in diesen Fällen nicht mit den Daten auf dem Überweisungsschein überein, sondern gehört zu einem anderen Patienten.
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