Ab 01. März 2023 keine Corona-PCR-Testung über die TestV (Muster OEGD) und Muster 10C mehr möglich!

Am 24. November 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Nationale Teststrategie SARS-CoV-2 aktualisiert. Diese beinhaltet eine Beendigung der präventiven Testung zum 28.02.2023 (s. Bundesanzeiger vom 24.11.2022).

Ab dem 01.03.2023 entfällt die Anforderung und Abrechnung über den OEGD Schein!

Wir bitten um Verständnis, dass ab dem 01.03.2023 die Bearbeitung von Proben über einen Muster OEGD-Schein für die Testungen asymptomatischer Personen nach der Rechtsverordnung (RVO) nicht mehr erfolgen wird.

 

Bei Covid-19-Symptomen erfolgt die Beauftragung durch Arztpraxen nach dem 28.2.2023 ausschließlich über den Anforderungsschein  Muster 10, das bekannte Muster 10C entfällt somit ebenfalls. Die Analytik ist vom Laborbudget befreit, die Abrechnung erfolgt mit der Krankenkasse. Bitte nutzen Sie bei Vorliegen von COVID-19 spezifischen Symptomen ausschließlich das hierfür vorgesehene Muster 10.

Bei Privat-/IGeL-Aufträgen wird die Rechnung weiterhin direkt an den Patienten gestellt.  

Zur Vermeidung einer versehentlichen Beauftragung mittels Muster OEGD oder Muster 10C empfehlen wir die vorhandenen Muster zu entsorgen.

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