MRSA in der ambulanten Versorgung
Sehr verehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
liebes Praxisteam,
Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA)-Infektionen sind nicht nur für den Arzt im Krankenhaus eine Herausforderung. Eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes erleichtert nun mit einer bundesweit einheitlichen Vergütungsregelung die Behandlung ambulanter MRSA-Patienten.
Ab dem 1. April 2012 können auch KV-Vertragsärzte poststationäre MRSA-Kontrollabstriche außerbudgetär abrechnen. Diese Vergütung wird jedoch zwingend an eine MRSA-Zertifizierung gekoppelt, die durch Teilnahme an einer der KVWL-Veranstaltungen zum Thema "MRSA in der ambulanten Versorgung" oder durch Online Training mit anschließendem Online-Test, erlangt werden kann.
Die Leistungen können nur bei Risikopatienten sowie deren Kontaktpersonen bis zum dritten negativen Kontrollabstrich (11-13 Monate) nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen abgerechnet werden. Die Sanierungsbehandlung beginnt mit der Eradikationstherapie und umfasst den Zeitraum in dem die Kontrollabstriche durchgeführt werden bis zum dritten negativen oder einem positiven Kontrollabstrich.
Ein MRSA-Risikopatient muss in den letzten sechs Monaten stationär (mindestens vier zusammenhängende Tage Verweildauer) behandelt worden sein und zusätzlich die folgenden Risikokriterien erfüllen:
– Patient mit positivem MRSA-Nachweis in der Anamnese
und/oder
– Patient mit zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren:
– chronische Pflegebedürftigkeit (mindestens Stufe 1)
– Antibiotikatherapie in den zurückliegenden 6 Monaten
– liegende Katheter (z. B. Harnblasenkatheter, PEG-Sonde)
– Dialysepflichtigkeit
– Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen
Nähere Informationen zu den Veranstaltungen und zum Thema MRSA finden Sie auf der Webseite der KVWL (www.kvwl.de) unter dem Stichwort MRSA.
Als Ergänzung zu diesem Thema haben wir das beigefügte Schema zur Sanierung eines MRSA-Patienten in der Praxis für Sie vorbereitet. Das Schema können Sie als PDF-Datei von unserer Webseite www.labor-muenster.de herunterladen. Weitere laminierte Exemplare können bei unserer Versandabteilung unter der Nummer 0251/60916-161 oder bei Ihrer Außendienst-Mitarbeiterin bestellt werden. Die Abrechnungsziffern für diese Sanierung werden rückseitig detailliert erläutert.
Ihre Laborärzte
Abrechnungsziffern:
86770
Erhebung des MRSA-Status (inkl. Dokumentation der Risikofaktoren) eines Risikopatienten bis sechs Monate nach Entlassung aus einer stationären Behandlung
(1 x im Behandlungsfall 100 Punkte)
86772
Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten, der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson
Bedingungen:
- Durch-/Weiterführung der Eradikationstherapie, ausgenommen der Wundversorgung
- Einleitung, Anleitung bzw. Überwachung der Standardsanierung
- Aufklärung und Beratung zu Hygienemaßnahmen
- Aushändigung des MRSA-Merkblattes
- Dokumentation
- gesicherte Diagnose ICD-10-GM U80.0 abgesichert durch mikrobiologische Untersuchung
(1 x im Behandlungsfall 375 Punkte)
86774
Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten der Träger von MRSA ist oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson
Bedingungen:
- Aufklärung und/oder Beratung des Patienten, ggf. unter Einbeziehung der Kontaktperson
- Dauer mindestens 10 Minuten
- kann neben 86772 abgerechnet werden, wenn Arzt-Patienten Kontaktzeit > 25 Minuten
- gesicherte Diagnose ICD-10-GM U80.0 abgesichert durch mikrobiologische Untersuchung
(Höchstens 2 x je Sanierungsbehandlung 255 Punkte)
86776
Abklärungsdiagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung eines MRSA-Trägers
Bedingungen:
- mindestens über 4 Tage gemeinsamer Schlafraum u/o gemeinsame Nutzung der Körperpflegeeinrichtung
- gilt nicht für Beschäftigte in Pflegeheimen u/o ambulanter Pflege im Rahmen der beruflichen Ausübung
(1 x im Behandlungsfall 90 Punkte)
86778
Teilnahme an einer MRSA-Fall- u/o regionalen Netzwerkkonferenz
Bedingung:
- Konferenz muss von der KV genehmigt sein
(1 x im Behandlungsfall 130 Punkte)
86780
Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich (Nase/Rachen, ggf. Wunden)
Bedingungen:
- Abstrichentnahme mit 86770 oder 86776 oder
- Abstrichentnahme frühestens 3 Tage, spätestens 4 Wochen nach Eradikationstherapie oder
- Abstrichentnahme zur 2. Verlaufskontrolle frühestens 3 Monate, spätestens 6 Monate nach Eradikationstherapie oder
- Abstrichentnahme zur 3. Verlaufskontrolle frühestens 11 Monate, spätestens 13 Monate nach Eradikationstherapie
(1 x am Behandlungstag, höchstens 2 x im Behandlungsfall 55 Punkte)
86781
Ausschluß einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich
Bedingungen:
- siehe Algorithmus 86780
- kein MRSA-Nachweis
(1 x am Behandlungstag, höchstens 2 x im Behandlungsfall 55 Punkte)